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   OLG Frankfurt, 12.08.2002 - 3 VAs 11/02   

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OLG Frankfurt, 12.08.2002 - 3 VAs 11/02 (https://dejure.org/2002,5245)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12.08.2002 - 3 VAs 11/02 (https://dejure.org/2002,5245)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12. August 2002 - 3 VAs 11/02 (https://dejure.org/2002,5245)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 3 Abs 1 GG, § 71 IRG, §§ 71 ff IRG, Art 3 Abs 1 Buchst f ÜÜbk, Art 8 Abs 1 ÜÜbk
    Strafvollstreckung im Heimatland eines Verurteilten: Statthaftigkeit und Begründetheit eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung gegen die Rücknahme einer Anregung seitens der Staatsanwaltschaft auf weitere Vollstreckung einer lebenslangen Freiheitsstrafe in Mazedonien

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Rücknahme eines Überstellungsersuchens; Vollstreckung einer Reststrafe in Mazedonien; Vorzeitige Haftentlassung; Rechtsaktscharakter; Überprüfung einer Ermessensentscheidung ; Resozialisierungsbelange; Interesse der deutschen Strafrechtspflege

  • Judicialis

    IRG § 71; ; EGGVG § 23; ; EGGVG § 28

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    IRG § 71; EGGVG § 23 § 28
    Ermessensfehlerfreien Rücknahme eines Ersuchens auf Überstellung, wenn die Belange der inländischen Rechtspflege durch die Vollstreckungspraxis des zu ersuchenden Staates im Einzelfall nicht gewahrt werden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2002, 310
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Frankfurt, 11.09.1998 - 3 VAs 33/98
    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.08.2002 - 3 VAs 11/02
    Im Gegensatz zur Entscheidung der Bewilligungsbehörde über das Ersuchen selbst, die für den Verurteilten als solche - jedenfalls nach §§ 23 ff. EGGVG - nicht justiziabel ist (vgl. BVerfG, NStZ 1998, 141; OLG Stuttgart, NStZ 1990, S.133; Schomburg/Lagodny, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 1998, Art. 3 ÜberstÜbk, Rdn.2g) handelt es sich bei der Entscheidung der Staatsanwaltschaft als Vollstreckungsbehörde um einen Rechtsakt auf dem Gebiet der Strafrechtspflege zur Regelung eines Einzelfalls mit unmittelbarer Außenwirkung i.S.d. § 23 Abs. 1 EGGVG, so dass das Verfahren gem. §§ 23 ff. EGGVG - mangels anderer Rechtsbehelfe - eröffnet ist (vgl. hierzu die st. Rspr. des Senats, z.B. Beschluss v. 22.07.1998 - 3 VAs 26/98 sowie Beschluss v. 11.09.1998 - 3 VAs 33/98, in: NJW 1999, S.92 und mittlerweile überwiegende Auffassung in Rechtsprechung und Literatur: BVerfG, NStZ 1998, 141; OLG Hamburg, StV 1999, 105 f.; Schomburg/Lagodny, a.a.O., Art. 3 ÜberstÜbk, Rdn.2l; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 45. Aufl., § 23 EGGVG, Rdn.16 m.w.N.).

    Bei der Ermessensentscheidung sind die Interessen des Verurteilten an der sozialen Wiedereingliederung in seinem Heimatland und das öffentliche Interesse der Strafrechtspflege gegeneinander abzuwägen (vgl. Senatsbeschluss v. 11.09.1998 - 3 VAs 33/98, in: NJW 1999, S.92 und überwiegende Auffassung in Rechtsprechung und Literatur: BVerfG, NStZ 1998, 141; OLG Hamm, NStZ-RR 1996, S.63; Vogler/Wilkitzki, IRG-Kommentar, § 71 Rdn.3, in: Grützner/Pötz, Internationaler Rechtshilfeverkehr in Strafsachen Bd.1, 2 Aufl., 2002).

    Da bei der Entscheidung über die Überstellung eines ausländischen Verurteilten neben dessen Grundrechtsposition ebenso das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu berücksichtigen ist, ist die Vollstreckungsbehörde auch gehalten, die nach deutschem Recht maßgeblichen Strafzwecke in die Abwägung einzustellen und darf dabei auch die Vollstreckungspraxis des Heimatlandes des Verurteilten einbeziehen (vgl. BVerfG, NJW 1997, 3014, 3015 und st. Rspr. des Senats: Beschluss v. 22.07.1998 - 3 VAs 26/98 sowie Beschluss v. 11.09.1998 - 3 VAs 33/98, NJW 1999, S.92).

    Die Anwendung des Übereinkommens darf indes nicht dazu führen, dass einem im Inland Verurteilten ausländischen Gefangenen durch die Überstellung über sein Wiedereingliederungsinteresse hinausgehende Vorteile zukommen, die ihm nach inländischer Rechtspraxis verwehrt wären, nämlich die im vorliegenden Fall eine den inländischen Strafzwecken zuwiderlaufende und den Verurteilten zudem gegenüber anderen Strafgefangenen bevorzugende vorzeitige Entlassung in die Freiheit (vgl. Senatsbeschluss v. 11.09.1998 - 3 VAs 33/98, NJW 1999, S.92).

  • BVerfG, 14.09.1989 - 2 BvR 1062/87

    Tagebuch

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.08.2002 - 3 VAs 11/02
    Dem Strafanspruch des Staates, dessen unbedingte Durchsetzung den Verfolgungsorganen und Gerichten als Ausfluss des Rechtsstaatsprinzips von Verfassungs wegen obliegt ( siehe auch BVerfGE 51, 324, 343; 80, 367, 375; 77, 65, 76; Senatsbeschluss vom 24.4.1992 ­ 3 VAs 11/92, StV 1993, 292, 294 ), ist jedenfalls dann das Übergewicht beizumessen, wenn ­ wie hier ­ der rechtswidrige Verwaltungsakt eine Besserstellung des Verurteilten zur Folge hätte.
  • BVerfG, 19.06.1979 - 2 BvR 1060/78

    Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.08.2002 - 3 VAs 11/02
    Dem Strafanspruch des Staates, dessen unbedingte Durchsetzung den Verfolgungsorganen und Gerichten als Ausfluss des Rechtsstaatsprinzips von Verfassungs wegen obliegt ( siehe auch BVerfGE 51, 324, 343; 80, 367, 375; 77, 65, 76; Senatsbeschluss vom 24.4.1992 ­ 3 VAs 11/92, StV 1993, 292, 294 ), ist jedenfalls dann das Übergewicht beizumessen, wenn ­ wie hier ­ der rechtswidrige Verwaltungsakt eine Besserstellung des Verurteilten zur Folge hätte.
  • BVerfG, 01.10.1987 - 2 BvR 1434/86

    Beschlagnahme von Filmmaterial

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.08.2002 - 3 VAs 11/02
    Dem Strafanspruch des Staates, dessen unbedingte Durchsetzung den Verfolgungsorganen und Gerichten als Ausfluss des Rechtsstaatsprinzips von Verfassungs wegen obliegt ( siehe auch BVerfGE 51, 324, 343; 80, 367, 375; 77, 65, 76; Senatsbeschluss vom 24.4.1992 ­ 3 VAs 11/92, StV 1993, 292, 294 ), ist jedenfalls dann das Übergewicht beizumessen, wenn ­ wie hier ­ der rechtswidrige Verwaltungsakt eine Besserstellung des Verurteilten zur Folge hätte.
  • OLG Frankfurt, 24.04.1992 - 3 VAs 11/92

    Staatsanwaltschaft; Verweigerung der Akteneinsicht; Justizverwaltungsakt; Antrag

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.08.2002 - 3 VAs 11/02
    Dem Strafanspruch des Staates, dessen unbedingte Durchsetzung den Verfolgungsorganen und Gerichten als Ausfluss des Rechtsstaatsprinzips von Verfassungs wegen obliegt ( siehe auch BVerfGE 51, 324, 343; 80, 367, 375; 77, 65, 76; Senatsbeschluss vom 24.4.1992 ­ 3 VAs 11/92, StV 1993, 292, 294 ), ist jedenfalls dann das Übergewicht beizumessen, wenn ­ wie hier ­ der rechtswidrige Verwaltungsakt eine Besserstellung des Verurteilten zur Folge hätte.
  • OLG Hamburg, 17.02.1998 - 2 VAs 11/97
    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.08.2002 - 3 VAs 11/02
    Im Gegensatz zur Entscheidung der Bewilligungsbehörde über das Ersuchen selbst, die für den Verurteilten als solche - jedenfalls nach §§ 23 ff. EGGVG - nicht justiziabel ist (vgl. BVerfG, NStZ 1998, 141; OLG Stuttgart, NStZ 1990, S.133; Schomburg/Lagodny, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 1998, Art. 3 ÜberstÜbk, Rdn.2g) handelt es sich bei der Entscheidung der Staatsanwaltschaft als Vollstreckungsbehörde um einen Rechtsakt auf dem Gebiet der Strafrechtspflege zur Regelung eines Einzelfalls mit unmittelbarer Außenwirkung i.S.d. § 23 Abs. 1 EGGVG, so dass das Verfahren gem. §§ 23 ff. EGGVG - mangels anderer Rechtsbehelfe - eröffnet ist (vgl. hierzu die st. Rspr. des Senats, z.B. Beschluss v. 22.07.1998 - 3 VAs 26/98 sowie Beschluss v. 11.09.1998 - 3 VAs 33/98, in: NJW 1999, S.92 und mittlerweile überwiegende Auffassung in Rechtsprechung und Literatur: BVerfG, NStZ 1998, 141; OLG Hamburg, StV 1999, 105 f.; Schomburg/Lagodny, a.a.O., Art. 3 ÜberstÜbk, Rdn.2l; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 45. Aufl., § 23 EGGVG, Rdn.16 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 25.09.2012 - 1 VAs 46/12

    Strafvollstreckung im Heimatland; Anforderungen an das Ermessen bei Versagung

    Bei der Ermessensentscheidung, ob ein Ersuchen um Übernahme der Vollstreckung angeregt wird, sind die Interessen des Verurteilten an der sozialen Wiedereingliederung in seinem Heimatland und das (inländische) öffentliche Interesse der Strafrechtspflege gegeneinander abzuwägen (BVerfG NJW 1997, 3013, 3104; KG Berlin, Beschl. v. 01.10.2009 - 1 Zs 2179/09 - 4 VAs 13/09 - juris; OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 310, 311).

    Um dies festzustellen, ist aber eine konkrete Befassung mit dem ausländischen Recht, das der dortigen Vollstreckung zu Grunde liegt, und mit der dort maßgeblichen Vollstreckungspraxis erforderlich (KG Berlin, Beschl. v. 01.10.2009 - 1 Zs 2179/09 - 4 VAs 13/09 - juris; OLG Celle StV 2000.380; OLG Frankfurt NStZ 1999, 91, 92; vgl. auch OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 310 und Senatsbeschluss vom 16.03.1999 - 1 VAs 1/99 - juris; Rozek StV 2000, 380, 381).

    Eine solche exakte Umrechnung wäre wohl nur im Rahmen der Einleitung des Verfahrens nach § 71 IRG zu erwarten, wobei dann ggf. eine Rücknahme der Anregung zur Vollstreckung im Heimatland des Verurteilten analog § 48 VwVfG in Betracht käme, wenn sich herausstellt, dass die Strafreduktion mit innerstaatlichen Grundsätzen nicht mehr vereinbar wäre (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 310).

  • OLG Stuttgart, 04.02.2014 - 4 VAs 1/13

    Entscheidung der Staatsanwaltschaft über ein Absehen von der Strafvollstreckung:

    b) Für die Frage, unter welchen Voraussetzungen Justizverwaltungsakte aufgehoben werden dürfen, gibt es keine spezielle gesetzliche Regelung, daher wendet eine herrschende Meinung, der sich der Senat anschließt, die §§ 48, 49 VwVfG (bzw. §§ 48, 49 LVwVfG Baden-Württemberg) entsprechend an (OLG Celle, NStZ-RR 1998, 92-93; OLG Frankfurt Beschluss v. 12. August 2002, 3 VAs 11/02, zitiert nach juris, Rn 10; OLG Karlsruhe aaO; OLG Hamm aaO).
  • OLG Köln, 27.10.2017 - 2 Ws 293/17

    Rechtsfolgen der irrtümlichen Einstellung des Verfahrens wegen angeblichen

    Das seitens der Niederlande durchgeführte Umwandlungsverfahren ist aufgrund der Ausgestaltung der Vollstreckungsübernahme als Form der zwischenstaatlichen Rechtshilfe kein vollständiges Strafverfahren mit Beweisaufnahme, -würdigung und Strafzumessung, sondern lediglich ein Verfahren eigener Art zur Unterstützung und Vollstreckung eines bereits abgeschlossenen ausländischen Erkenntnisverfahrens; es hat insofern also keine eigenständige Bedeutung, insbesondere ist damit kein zweites eigenständiges Erkenntnis geschaffen (OLG Frankfurt, Beschluss vom 12.08.2002, 3 VAs 11/02, juris Rn. 11 a. E.).
  • OLG Hamm, 12.06.2014 - 1 VAs 25/14

    Keine zwingende Vollstreckung im Heimatland bei erheblicher Herabsetzung der

    Bei der Ermessensentscheidung, ob ein Ersuchen um Übernahme der Vollstreckung angeregt wird, sind die Interessen des Verurteilten an der sozialen Wiedereingliederung in seinem Heimatland und das (inländische) öffentliche Interesse der Strafrechtspflege gegeneinander abzuwägen (BVerfG NJW 1997, 3013, 3104; KG Berlin, Beschl. v. 01.10.2009 - 1 Zs 2179/09 - 4 VAs 13/09 - juris; OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 310, 311).

    Um dies festzustellen, ist eine konkrete Befassung mit dem ausländischen Recht, das der dortigen Vollstreckung zu Grunde liegt, und mit der dort maßgeblichen Vollstreckungspraxis erforderlich (KG Berlin, Beschl. v. 01.10.2009 - 1 Zs 2179/09 - 4 VAs 13/09 - juris; OLG Frankfurt NStZ 1999, 91, 92; vgl. auch OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 310 und Senatsbeschluss vom 16.03.1999 - 1 VAs 1/99 - juris sowie Senatsbeschluss vom 25.09.2012 - III - 1 VAs 46/12 - juris).

  • OLG Karlsruhe, 10.08.2007 - 2 VAs 10/07

    Eintritt gewichtiger neuer Tatsachen als Voraussetzung für die Abänderung einer

    Unter welchen Voraussetzungen Justizverwaltungsakte zurückgenommen werden können, ist gesetzlich nicht geregelt, doch ist wegen der Sachnähe anerkannt, dass - da das Verwaltungsverfahrensgesetz auf Justizverwaltungsakte keine direkte Anwendung findet - die §§ 48f. VwVfG (= §§ 48 f. LVwVfG) für Justizverwaltungsakte entsprechend heranzuziehen sind (Senat B. v. 21.05.2001, 2 VAs 6/01; OLG Celle NStZ-RR 1998, 92f.; OLG Frankfurt, Beschluss vom 12. August 2002 - 3 VAs 11/02, zitiert nach juris Rdnr. 20).
  • KG, 01.10.2009 - 1 Zs 2179/09

    Vollstreckung der Freiheitsstrafe im Ausland: Abwägung zwischen dem

    6 b) Sie haben sich aber weder mit dem belgischen Recht, das der dortigen Vollstreckung zugrunde läge, noch mit der insbesondere maßgeblichen Vollstreckungs praxis des zu ersuchenden Staates (vgl. dazu BVerfG, a.a.O.; Senat, Beschluss vom 2. Juni 2009 - 4 VAs 5/09 - OLG Frankfurt a.M. NStZ-RR 1999, 91; 2002, 310; Hans. OLG Hamburg NStZ 1999, 197; OLG Hamm StV 2000, 379; OLG Celle StV 2000, 380) konkret befasst.
  • OLG Hamm, 09.01.2007 - 1 VAs 95/06

    Strafvollstreckung; Überstellung in das Heimatland

    Bei der Ermessensentscheidung sind die Interessen des Verurteilten an der sozialen Wiedereingliederung in seinem Heimatland und das öffentliche Interesse der Strafrechtspflege gegeneinander abzuwägen (Senatsbeschluss vom 25.01.2000, Az.: 1 Vas 99/99; OLG Frankfurt, Beschluss vom 12.08.2002, Az.: 3 VAs 11/02).
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